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Interregnum (Heiliges Römisches Reich)Als Interregnum (lat. für „Zwischenherrschaft“, hier eher im Sinne von „Zwischenzeit“ gebraucht) bezeichnet man in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches die Periode zwischen der Absetzung Kaiser Friedrichs II. durch Papst Innozenz IV. im Jahre 1245 und der Wahl Rudolfs I. im Jahre 1273. Im Allgemeinen wird der Beginn des Interregnums mit dem Tode Friedrichs im Jahre 1250, im Besonderen mit dem Tode Konrads IV. im Jahre 1254 (und selten mit dem Wilhelms von Holland im Jahre 1256) angesetzt. In dieser Zeit wurden Heinrich Raspe, Wilhelm von Holland, Alfons von Kastilien und Richard Cornwall zwar zu Königen gewählt, vermochten aber kaum Herrschergewalt auszuüben. Zum Begriff Der aus dem römischen Verfassungsrecht entnommene Begriff wurde von der Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts verwendet, um die auf die – von ihr verklärte – Stauferherrschaft folgende Periode als ein Zeitalter der Wirren und der Kriege zu charakterisieren. Poetischen Ausdruck fand dies v. a. in der Ballade „Der Graf von Habsburg“ von Friedrich Schiller, in der das Interregnum als die kaiserlose, die schreckliche Zeit bezeichnet wurde. Erst in der neueren Forschung wird diese Zeit wesentlich differenzierter und im Kontext der Handlungsoptionen der Beteiligten gesehen. Das Bild des egoistischen Fürsten, dem das Reichswohl egal ist, und einer chaotischen und rechtlosen Zeit wird mittlerweile abgelehnt. Folgen des InterregnumsWesentliche Ergebnisse dieser Zeit sind die Herausbildung des Kurfürstenkollegs als alleiniges Gremium für die Wahl des römisch-deutschen Königs und ein Königtum, das sich gegen die mächtiger gewordenen Reichsfürsten zunehmend auf die eigene Hausmacht stützen musste. Weiterhin schufen die verschiedenen Reichsstände, wie die Städte sowie die weltlichen und geistlichen Fürsten, verschiedene Mittel zur Konfliktlösung in Zeiten, in denen eine starke Königsmacht fehlte, wie an der nach mehreren Doppelwahlen einhelligen Wahl Rudolfs I. zum König erkennbar ist. Folgen des InterregnumsWährend des Interregnums versuchten die Bischöfe und Fürsten ihre Ansprüche und Territorien zu vergrößern. So unterdrückten sie andere mindermächtige Adelige, bekämpften das städtische Bürgertum und rissen widerrechtlich Reichslehen an sich, außerdem führten sie Zölle, neue Steuern und sogar Regalien aller Art ein, um ihren persönlichen Reichtum zu vergrößern. Auch der Niederadel, allen voran das Rittertum, stand den Großen um nichts nach, auch wenn ihre Methoden weniger subtil waren. So führten sie ein regelrechtes Raubleben, sie plünderten Dörfer und überfielen Handelswagen der Städte oder verschleppten Reisende in ihre Burgverliese, um Lösegeld erpressen zu können. Grund hierfür war auch, dass der Ritterstand nach dem Ende der Kreuzzüge und Romfahrten seine vornehmste kriegerische Stellung eingebüßt hatte und in eine schwere wirtschaftliche Krise gestürzt worden war. Er verlor immer mehr seine frühere Macht an das aufstrebende Bürgertum, und diesem Niedergang versuchten viele Ritter eben durch rohe Gewaltmittel zu entgehen. Das so genannte Raubrittertum entstand. Das Interregnum kann aber auch als eine Übergangsphase betrachtet werden: Die alte Ordnung zerbrach und schuf eine Entwicklung, in der die Landesfürsten zu den neuen Trägern der staatlichen Ordnung aufstiegen, und auch die Städte emanzipierten sich durch das an Reichtum gewinnende Bürgertum und traten somit selbstbewusster gegenüber den Fürsten auf. Durch dieses Stadium wurde allerdings auch die Kleinstaaterei gefördert, die es dem Reich über Jahrhunderte schwer machte, zu einem geschlossenen Staatsgebilde zu werden. StädtebündeDurch die anarchischen Zustände litten die Städte sehr, überall waren Handelsreisende und Kaufleute der Gefahr ausgesetzt, von Raubrittern überfallen oder verschleppt zu werden. Auch wenn Päpste, Könige und Fürsten Gesetze gegen dieses Treiben erließen, änderte sich jedoch in der Praxis äußerst wenig. Außerdem waren die Kaufleute auch der Willkür der Bischöfe und Fürsten ausgesetzt. Sie wurden mit hohen Steuern und Zöllen belastet. Konnte ein Kaufmann die geforderte Abgabe nicht bezahlen oder verstarb er durch unglückliche Umstände, wurden seine Ländereien und Güter vom Landesfürsten eingezogen und nur bei besonderen Verdiensten den eigentlichen Erben wieder herausgegeben bzw. ausbezahlt. Bei dieser Schwäche der Reichsgewalt gingen die Städte dazu über, sich gemeinschaftlich selbst zu helfen und begannen sich in Städtebünden zusammenzuschließen. Rheinischer BundDer erste Einzelbund, der auf Betreiben des Mainzer Bürgers Arnold von Walpoden 1254 zwischen den mittelrheinischen Städten Mainz, Worms, Oppenheim und Bingen geschlossen wurde, ging dann später im Großen Rheinischen Bund der Städte und Herren auf, der 1256 bereits aus 31 Erzbischöfen, Bischöfen, Grafen und Herren bestand, sowie 100 Städte von Bremen bis Basel umfasste. Hauptziel des Bundes war es, den Landfrieden zu gewährleisten und ungerechtfertigte Zölle und Steuern zu beseitigen. Alle Bundesmitglieder waren aufgefordert bewaffnete Kriegsmannschaften bereitzustellen, um den Frieden sicherstellen zu können; zum Schutz des Handels sollten die Städte von Basel bis zur Moselmündung 100 und die weiter nördlich gelegenen Städte 50 Kriegsfahrzeuge bereithalten. Auseinandersetzungen zwischen den Verbündeten wurden durch ein Schiedsgericht, dem je vier Männer aus jeder Stadt und jeder Herrschaft angehörten, geschlichtet; diese Schiedsrichter waren zugleich auch die Mandatare bei der alle vier Jahre stattfindenden Bundesversammlung. In diesen Bundesversammlungen wurden dann die allgemeinen Richtlinien, wie der Zugang der ländlichen Bevölkerung zu den Städten oder Schutz der Juden geregelt aber auch soziale Pflichten der Mitglieder festgelegt. So musste jede Stadt ein Armenhaus errichten und für die Armenwohlfahrt eine Steuer einheben. Die wichtigste Aufgabe neben wirtschaftlichen und sozialen Belangen war aber die Erhaltung des Landfriedens von 1235, der unter allen Umständen erhalten werden musste. Der Bund war zwar auf Grund der Unfähigkeit des Königs/Kaisers geschlossen worden, aber nicht unbedingt gegen diesen gerichtet, König Wilhelm bestätigte ihn sogar auf einen Reichstag und kannte seine unabhängige Rechtspersönlichkeit an. So wurde aus einem Notbehelf eine Institution auf die sich der König in schwierigen Situationen stützen konnte. Durch diese Zuwendung des Königs kam es jedoch auch zu Streitigkeiten innerhalb des Bundes, die nach dem Tod Wilhelms eskalierten, als einige Mitglieder sich dem gefassten Beschluss der Neutralität bezüglich der Königswahl nicht beugen wollten. Eine Stadt nach der anderen sagte sich nach Zusicherung von königlichem Geld vom Bund los, so dass er schließlich aufgelöst wurde. Trotz dieser Auflösung blieb den Städten jedoch das Privileg, bei Reichstagen Beraterfunktionen einzunehmen, die ihnen einen gewissen Einfluss auf die kaiserlich/königliche Politik ermöglichten. Die deutsche HanseAuch der wichtigste deutsche Städtebund die Hanse hatte im 13. Jahrhundert seine Anfänge. Ihr Ursprung findet sich im Zusammenschluss deutscher Kaufleutegenossenschaften im Ausland, der Einzelbünde der norddeutschen Städte und in der zunehmenden Macht Lübecks. Im 12. Jahrhundert entstand für den Nordseehandel in London eine Genossenschaft deutscher Kaufleute, wobei die Stadt Köln den ersten Platz einnahm. Die Kölner besaßen in London ihr eigenes Quartier, das dann später zum Sitz aller deutschen Kaufleute erweitert wurde. Für diese Londoner Genossenschaft wird 1282 erstmals der Name „deutsche Hanse“ verwendet. Unter Hanse versteht man zunächst aber nur „Gilde“ oder eben „Genossenschaft“, erst später wandelte sich der Begriff. Von entscheidender Bedeutung für die Gründung der Hanse waren aber auch die Einzelbünde der norddeutschen Städte, die, ähnlich dem rheinischen Bund, sich hauptsächlich der Erhaltung des Landfriedens, der Ordnung des Münz- bzw. Maßsystems usw. widmeten. Solche Bündnisse schlossen von sächsisch-westfälischen Städten seit 1247 Hamburg und Braunschweig, sowie die Städte, Bremen, Köln, Hannover, Münster und Dortmund, Soest und Lippstadt, in den wendischen Landen die Städte Lübeck, und Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald. Unter diesen Bündnissen tat sich vor allem Lübeck hervor, das Köln in London ablöste und so zur bestimmenden Stadt wurde. Auch wegen der günstigen Lage zwischen dem wendischen und sächsisch-westfälischen Bereich war es Zentrum des norddeutschen Handels geworden. Lübeck hatte sogar die Kraft, mit seinen Verbündeten den deutschfeindlichen König Erik II. von Norwegen mit Waffengewalt zu einem für die Deutschen sehr vorteilhaften Frieden zu nötigen. Seitdem war Lübecks Vorherrschaft entschieden, sogar die durch den deutschen Orden eroberten baltischen Städte übernahmen lübisches Recht. So entstand Ende des 13. Jahrhunderts ohne irgendeine Gründungsurkunde oder einen Gründungsakt in noch recht lockerer Form die deutsche Hanse unter der Führung Lübecks. Um 1300 wurde in Lübeck die erste Hanseversammlung abgehalten, die ihre Gesetze und Richtlinien festlegte. Diese galten nicht nur für die Bundmitglieder, sondern waren auch für Städte Slaviens, der Mark, Polens, Gotlands und Rigas verpflichtend. So war ohne Mitwirkung des Reiches ein Machtfaktor entstanden, der über hunderte Jahre lang den Handel und die Politik im Ost- und Nordseeraum entscheidend mitbestimmte.
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